Leistungen

Führerscheinuntersuchungen

Dr.Samadani-Langroudi wurde im Mai 2023 gem. § 34 Führerscheingesetz zum
sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin bestellt und wird seither in der Liste der
sachverständigen Ärzte des Landes Niederösterreich geführt:
Ärzteliste Führerschein


Achtung: Laut § 22 Abs. 3 FSG-GV darf der sachverständige Arzt keine Person untersuchen,
die er (ausgenommen im Vertretungsfall) in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung
regelmäßig betreut hat - der eigene Hausarzt darf die Untersuchung daher nicht durchführen!

 


Die Untersuchung ist in unserer Ordination nach telefonischer Terminvereinbarung unter
02283/2226 zu den Öffnungszeiten möglich.


Folgende Unterlagen sind zur Untersuchung mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • Brillen/Kontaktlinsenträger: Brille und/oder Kontaktlinsen mit Stärkenbestimmung (=Brillen/Kontaktlinsenpass, nicht älter als 6 Monate)
    Sollten Sie wahlweise Brille oder Kontaktlinsen verwenden, dann unbedingt beide Sehbehelfe zur Untersuchung mitbringen.
    Kommen Sie bitte mit aufgesetzter Brille in die Ordination, da das Sehvermögen zuerst mit der Brille und anschließend mit den Kontaktlinsen überprüft wird.


Für das ärztliches Gutachten gem. § 8 Abs. 1 FSG fallen folgende Gebühren an:

  • Von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 EUR 35,--
  • Von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 EUR 50,-- (in diesem Betrag ist die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten)
  • Für Wiederholungsuntersuchungen EUR 30,--
  • Wird eine Person gem. § 22 Abs. 4 dem Amtsarzt zugewiesen, so gebühren dem sachverständigen Arzt 50% des oben angeführten Honorars.


Bitte beachten Sie, dass in unserer Ordination nur Barzahlung möglich ist!